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  2. Kommission

Kunstarbeitskommission

Die Kunstarbeitskommission ist die Instanz, die über die Gewährung von Bescheinigungen für Kunstarbeit entscheidet. Jeder Antrag wird der Kommission vorgelegt.

Aufgaben

Die Kunstarbeitskommission bearbeitet Anträge, informiert und berät und fungiert als Fachzentrum für künstlerische Arbeit.

Zusammensetzung

Die Kunstarbeitskommission setzt sich aus Experten im Bereich der künstlerischen Arbeit sowie Vertretern der Sozialversicherung und der Sozialpartner zusammen.

Organisation

Die Kunstarbeitskommission tagt als Plenum, in erweiterter oder eingeschränkter Zusammensetzung.

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